es würden sogar zwei solche Bindungen bestehen, nämlich zu seiner Ehefrau und Tochter sowie zu seinem Sohn. Im Hinblick auf die beantragten 4 Jahre und einem Verschulden im unteren Bereich überwiege vorliegend das private Interesse gegenüber dem öffentlichen. Es werde daher beantragt, von einer Landesverweisung abzusehen (pag. 4064 f.). 23.4 Beurteilung durch die Kammer 23.4.1 Vorliegen einer Katalogstraftat Der Beschuldigte ist DE.________ Staatsbürger und verfügt über eine Niederlassungsbewilligung C (pag. 4018). Er ist Ausländer i.S. von Art.