22. Allgemeine Grundlagen der obligatorischen Landesverweisung Das Gericht verweist den Ausländer, der wegen einer Widerhandlung gegen Art. 19 Abs. 2 BetmG verurteilt wird, unabhängig von der Höhe der Strafe für 5 bis 15 Jahren aus der Schweiz (Art. 66a Abs. 1 Bst. b StGB). Die obligatorische Landesverweisung wegen einer Katalogtat im Sinne von Art. 66a StGB greift