2014, N. 15 zu Art. 5). Das vorliegende Strafverfahren gegen den Beschuldigten dauerte von der Untersuchungseröffnung am 28. Februar 2017 (pag. 1) bis zur Anklageerhebung am 18. September 2019 (pag. 3629 ff.) rund zweieinhalb Jahre. Es gilt aber zu beachten, dass das Verfahren äusserst umfangreich war und unzählige Einvernahmen und Untersuchungshandlungen erforderte. Jedoch erscheint die Zeitspanne zwischen der letzten Einvernahme vom 15. November 2018 (pag. 2288 ff.) und der Anklageerhebung vom 18. September 2019 (pag. 3629 ff.) als zu lang