auf, was zu einer Strafreduktion von 3 Monaten führte. Ergänzend ist auf den aktuellen Führungsbericht des Regionalgefängnisses CC.________ vom 19. Oktober 2020 (pag. 4036 f.) hinzuweisen, wonach der Beschuldigte zwar am 16. März 2020 eine Disziplinarverfügung erhielt, ansonsten aber freundlich, angenehm und kooperativ sei. Zudem seien seine Arbeitsleistungen und die Arbeitsqualität überdurchschnittlich gut. In Bezug auf das (Teil-)Geständnis ist festzuhalten, dass der Beschuldigte zu Beginn der Strafuntersuchung noch nichts vom Drogenhandel wissen wollte.