In den Jahren 2001 bis 2009 versah der Beschuldigte diverse temporäre Einsätze als Betriebs- und Lagermitarbeiter. Dann trat er eine Stelle als Taxifahrer bei der DD.________ GmbH in C.________ an, wo er einen Nettolohn von rund CHF 3‘000.00 verdiente. Seit dem 01.04.2017 wird er nun von der Sozialhilfe finanziell unterstützt. Das Betreibungs- und Verlustscheinregister wies per 13.12.2018 einen Betrag von CHF 131‘410.00.