21. Täterkomponenten 21.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Bezüglich des Vorlebens und der persönlichen Verhältnisse führte die Vorinstanz Folgendes aus (pag. 3955, S. 105 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): A.________ weist in den Jahren 2012 und 2013 zwei Vorstrafen wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz und im Jahre 2015 eine Vorstrafe wegen Betrugs auf (p. 3665 f.). Er wurde ausschliesslich zu Geldstrafen verurteilt. Diese wirken sich ganz leicht moderat straferhöhend aus, da sie in einem andern Rechtsgebiet erfolgten.