43 20.4 Fazit zu den Tatkomponenten Nach den voranstehenden Ausführungen zu den Tatkomponenten erscheint für die dreifach qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz – immer mit Blick auf den weiten Strafrahmen bis 20 Jahre Freiheitsstrafe – eine Freiheitsstrafe von 7 ¼ Jahren angemessen.