Überdies setzte er in einem Zeitraum von 5 bzw. 3 Monaten Kokain im Wert von CHF 100'480.00 um und erzielte dabei einen Gewinn von insgesamt CHF 29'200.00. Entsprechend hat sich der Beschuldigte nicht bloss wegen mengenmässig qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu verantworten, sondern darüber hinaus auch wegen banden- und gewerbsmässiger Begehung. Dies führt zu einer deutlichen Erhöhung des Verschuldens, was im Umfang von zusätzlichen 6 Monaten zu berücksichtigen ist.