Die Drogeneinfuhr und – veräusserung im internationalen Kontext wurde durch eine komplexe eingespielte Organisation, in welche der Beschuldigte eingebunden war, durchgeführt. Überdies setzte er in einem Zeitraum von 5 bzw. 3 Monaten Kokain im Wert von CHF 100'480.00 um und erzielte dabei einen Gewinn von insgesamt CHF 29'200.00. Entsprechend hat sich der Beschuldigte nicht bloss wegen mengenmässig qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu verantworten, sondern darüber hinaus auch wegen banden- und gewerbsmässiger Begehung.