Verwerflichkeit des Handelns (kriminelle Energie) – aufgrund der zusätzlich erfüllten gewerbs- und bandenmässigen Qualifikation. Im Übrigen wird auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung hingewiesen, wonach die Mehrfachqualifikation berücksichtigt werden darf und muss (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_662/2015 vom 12. Januar 2016 E. 2.4.3.). 20.2 Objektive Tatschwere