40 Funktion des Beschuldigten für das objektive Tatverschulden schwergewichtige Bedeutung zukommt. Die Kammer orientiert sich daher an einem an die Menge anknüpfenden Vergleichsrahmen. Die 2. Strafkammer vertrat in ihrem Urteil SK 19 30-33 vom 24. Januar 2020 die Auffassung, sie sehe keinen Grund von ihrer bisherigen Praxis des Abstellens auf die ursprüngliche Tabelle Hansjakob abzuweichen (E. V.15.).