13. Vorbemerkungen Zum besseren Verständnis und im Hinblick auf die Strafzumessung wird nachfolgend nicht nur auf die rechtliche Beurteilung der Vorwürfe gemäss Ziff. I.1. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs (pag. 3831) eingegangen, sondern – soweit nötig – werden auch gewisse Ausführungen der Vorinstanz zur rechtlichen Würdigung betreffend die rechtskräftigen Schuldsprüche gemäss Ziff. III.2. und Ziff. III.3. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs (pag. 3831 ff.) wiedergegeben.