mindestens 6'548.1 Gramm reines Kokain in die Schweiz transportierte, indem er im Auftrag von anderen Personen mit einem Personenwagen im grenznahen Ausland in D.________ (DG.________) und in der Region E.________ (DG.________) Drogenkuriere abholte und diese über die Grenze fuhr, im Wissen darum, dass diese Drogenkuriere Betäubungsmittel (Kokain) mit sich führten, so - am 23. Oktober 2016 (unter Mitnahme einer Menge von mindestens 1'460 Gramm Kokaingemisch [brutto] resp. 741.68 Gramm reinem Kokain),