Dem schliesst sich die Kammer an, was bei einer eingeführten und beförderten Menge von 12'890 Gramm Kokaingemisch (brutto) eine Gesamtmenge von abgerundet 6'548.1 Gramm reinem Kokain ergibt. 12.3.4 Zum Wissen und Wollen Anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 26. Oktober 2017 räumte der Beschuldigte ein, dass er «CK.________» mehrmals abgeholt und über die Grenze gebracht habe (pag. 1556 Z. 99 ff.). Auf die Frage, ob er gewusst habe, dass «CK.________» bei seinen Einreisen Kokain mit sich geführt habe, antwortete der Beschuldigte mit «manchmal ja» (pag. 1557 f. Z. 164 ff.).