Zwar war der Beschuldigte nicht der einzige Inlandtransporteur der Organisation, was aus den polizeilichen Ermittlungsergebnissen deutlich wird und unbestritten blieb. Es könnte daher die Vermutung naheliegen, dass der Beschuldigte noch weitaus grössere Mengen importierte. Dafür liegen keine Hinweise vor und es ist nicht ausgeschlossen, dass noch weitere Personen Drogenkuriere aus dem Ausland in die Schweiz transportierten oder die Drogenkuriere selbst über die Grenze nach C.________ gelangt sind.