Er habe heute konkret ausgesagt, dass er wahrscheinlich habe wissen müssen oder davon ausgegangen sei, dass die Personen, welche er transportiert habe, «etwas» dabeigehabt hätten. Wenn der Beschuldigte heute sage, er habe einen Verdacht, aber wisse es nicht genau, so sei es das, was er immer habe sagen wollen: Er habe die Unbekannten wie die «CK.________» und «CN.________» nicht belasten wollen. Denn, so wie er die Aussagen von «CL.________» und «CK.________» zu sehen bekomme habe, würden auch die anderen seine Aussagen lesen können. Deshalb habe er bisher gezögert.