Deshalb habe er es ignoriert. Zumindest heute habe er zugegeben, dass er es in Kauf genommen habe. Aber die Telefonkontrollen würden belegen, dass er es nicht nur in Kauf genommen habe, sondern dass er es ganz klar gewusst habe. Das zeige beispielsweise auch das Gespräch vom 27. November 2016 (pag. 602 f.). Dort sei es ebenfalls um einen Transport gegangen: In diesem Gespräch habe sich der Beschuldigte zunächst geweigert, einen Fahrgast zur vorgesehenen Strasse zu fahren, weil er dort letzte Woche Probleme gehabt habe. Er wolle «den Typ» deshalb einfach bei einer Kreuzung abladen, wo «CL.________» ihn abholen solle.