10. Vorbringen der Generalstaatsanwaltschaft Anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung vom 4. November 2020 führte die Generalstaatsanwaltschaft zusammengefasst aus, dass der Beschuldigte bis anhin bestritten habe, gewusst zu haben, dass die von ihm über die Grenze transportierten Personen Drogen auf sich gehabt hätten. Heute habe er das relativiert und ausgesagt, dass es am Anfang normale Taxifahrten gewesen seien und später habe er Verdacht geschöpft, aber niemand habe ihm die Wahrheit