I.1.1.12. der Anklageschrift (pag. 3631) Zum Vorwurf gemäss Ziff. I.1.1.12. verwies die Vorinstanz auf den Anzeigenrapport, Deliktsblatt 62, Vorgang 350 (pag. 990-996) und führte aus, dass der Beschuldigte zu diesem Vorwurf keine Aussagen habe machen wollen (pag. 2111 Z. 43 ff.). Gemäss TK habe «CK.________» am 26. Februar 2017, 04:49 Uhr, «CZ.________» mitgeteilt, es blieben nur noch 12 Minuten. «CZ.________» habe noch etwas mehr Zeit verlangt, um seinen Kunden wegzubringen, woraufhin «CK.________» geantwortet habe, «CZ.________» solle sich beeilen, es sei nicht gut, dort herum zu stehen (pag.