________ aufgegeben den unterschiedlichen Empfängern in der Schweiz ausgeliefert worden seien. Hierbei werde nochmals sichtbar, dass die Organisation, für welche der Beschuldigte tätig gewesen sei, mit dem Transport der Drogen beauftragt worden sei, aber mit den Verkaufspreisen an sich nichts zu tun gehabt habe. Auch mit Blick auf die durchschnittlichen Reinheitsgrade gemäss Auswertungen von Konfiskaten durch die Schweizerische Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM) für die Jahre 2016/2017 erscheine ein Reinheitsgrad von 52.8 % nach dem Grundsatz «in dubio pro reo» angemessen und richtig. Vor dem Hintergrund