Zu den Betäubungsmittelmengen Weiter führte die Vorinstanz aus, dass es vom Ablauf her logisch sei, dass die Lieferungen jeweils über 100 Gramm Kokaingemisch betragen hätten, sei es doch bei der Inlandverteilung nicht um eine Feinverteilung an unterste Händler- oder Konsumentenstufen gegangen, sondern nach der direkten Einfuhr aus dem Ausland um die Auslieferung an die «Auslandbesteller». Die Reinheitsgrade der am 27. Februar 2017 sichergestellten Fingerlinge seien sehr unterschiedlich gewesen, was auch zeige, dass die Fingerlinge nicht gestreckt, sondern so wie von den unterschiedlichen Lieferanten in CS.__