Nach der ersten grösseren Inlandverteilung am 23. Oktober 2016 habe er dann definitiv gewusst, dass er bei den Einfuhren Kokain in grösseren Mengen befördert habe (pag. 3875). Dass es sich bei diesen grenzüberschreitenden Kurier-Transporten nicht um «normale» Taxifahrten gehandelt habe, würde nicht nur aus den Aussagen und den Gesamtumständen deutlich werden, sondern gehe auch ausdrücklich aus der Telefonkontrolle hervor: Am 9. Dezember 2016, 21:41 Uhr, habe der Beschuldigte «CL.