__ zu bringen. Auch aufgrund des Organisationsgrades seiner Auftraggeber und der gesamten Umstände habe er wissen müssen, dass es um grössere Drogenmengen und nicht bloss um ein paar Gramm gegangen sei. Der Beschuldigte habe somit beim ersten Kuriergrenztransport vom 23. Oktober 2016 mindestens in Kauf genommen, dass er mit den Drogenkurieren eine grosse Menge Kokain transportiert habe. Nach der ersten grösseren Inlandverteilung am 23. Oktober 2016 habe er dann definitiv gewusst, dass er bei den Einfuhren Kokain in grösseren Mengen befördert habe (pag.