19 sei ihm manchmal bekannt gewesen, dass «CK.________» Kokain mit sich geführt habe (pag. 1557), um es in einer nächsten Einvernahme in Abrede zu stellen. Widersprüchlich sei auch seine Behauptung, er habe die Kuriere teilweise mit seinem Privatfahrzeug über die Grenze gefahren, wenn er in der [erstinstanzlichen] Hauptverhandlung auf die Frage, was er für den Transport dieser Leute erhalten habe, auf den Taxameter verwiesen habe, der genau Auskunft darüber geben würde (pag. 1469; pag. 1557; pag. 3791 f.). Im Zusammenhang mit dem Vorwurf gemäss Ziff.