Seine Aussagen, er habe nicht gewusst, was die Kuriere, die er jeweils über die Grenze nach C.________ gefahren habe, dabeigehabt hätten (letztmals an der [erstinstanzlichen] Hauptverhandlung), erschienen geradezu weltfremd. Dies vor allem, wenn berücksichtigt werde, dass er in zeitlich engem Abstand, d.h. nur Stunden nach dem Abholen der Kuriere aus dem grenznahen DG.________, aus der gleichen Wohnung heraus mit denselben Partnern/Auftraggebern erhebliche Drogenmengen in der Schweiz verteilt habe.