2319) und dass ihm manchmal bekannt gewesen sei, dass dieser bei der Einreise Kokain mit sich geführt habe (pag. 1557 f.). Schliesslich habe er auch zugegeben, «CN.________» in DG.________ abgeholt und über die Grenze gebracht zu haben sowie DC.________ im Auftrag von «CL.________» in C.________ zum Bahnhof gefahren zu haben (pag. 1645 f.). Seine Aussagen, er habe nicht gewusst, was die Kuriere, die er jeweils über die Grenze nach C.________ gefahren habe, dabeigehabt hätten (letztmals an der [erstinstanzlichen] Hauptverhandlung), erschienen geradezu weltfremd.