Der Beschuldigte habe sich teilweise auch selbst belastet, indem er zugegeben habe, was er mit den am 27. Februar 2017 sichergestellten Drogenfingerlingen beabsichtigt habe und wiederholt Angaben zum Ablauf der Lieferung und zu seinem Lohn gemacht habe. Zudem habe er auch zugegeben, die ihm vorgehaltenen Nummern selbst benutzt und die Eingaben im Navigationsgerät getätigt zu haben (pag. 33; pag. 1685). Er habe eingestanden, «CK.________» mehrmals über die Grenze gebracht zu haben (pag. 1469; pag. 1556; pag. 2319) und dass ihm manchmal bekannt gewesen sei, dass dieser bei der Einreise Kokain mit sich geführt habe (pag.