In den Monaten Januar bis Juli 2016 habe dieser noch durchschnittlich CHF 9'903.70 betragen und sei dann von August 2016 bis November 2016 auf durchschnittlich CHF 7'000.25 pro Monat gesunken. Der Beschuldigte habe die Transporte der Drogenkuriere vom grenznahen Ausland in die Schweiz vor allem mit dem Taxi oder auch ausserhalb der Arbeitszeit mit dem Privatwagen durchgeführt. Die erste von den Untersuchungsbehörden geplante Verhaftung des Beschuldigten im Dezember 2016 habe nicht erfolgen können, weil er ab dem 11. Dezember 2016 bis am 12. Februar 2017 Ferien in DE.________ verbracht habe. Er sei deshalb erst am 27. Februar 2017 in BL.________ von der Polizei angehalten worden.