pro Kokainlieferung (10 Gramm brutto) sowie ein Fahrgeld von CHF 100.00 pro Fahrt einkassiert. Der Lohn der Inlandkuriere habe sich aus CHF 20.00 pro Fingerling und dem Fahrgeld zusammengesetzt. Die übrigen vom Abnehmer einkassierten Transportgelder habe der Inlandkurier meistens dem Kurierempfänger/Depotverwalter oder dem Drogenkurier selber zurückbringen müssen. Zu den Hauptbeteiligten und den Organisatoren hätten «CG.________», «CH.________» und «CI.________» gehört, welche sich in CS.________ aufgehalten und die Drogentransporte in die Schweiz organisiert hätten. «CL.________», «CM.________», «CQ.________», «CT.________» und «CU.________» seien Depotverwalter (z.B. an der CV.