16 in Fingerlingen à 10 Gramm Kokaingemisch brutto transportiert. Die Fingerlinge seien mit Codes angeschrieben gewesen. Die Drogenkuriere seien wiederholt von Schleppern/Transporteuren, zu denen auch der Beschuldigte gehört habe, im grenznahen Gebiet in DG.________ abgeholt und unter Mitnahme des Kokains nach C.________ chauffiert worden. Dort hätten sie sich in eine Wohnung begeben – einem Depot, das von einer anderen Person «verwaltet» worden sei. Von dort aus sei gemeinsam mit den Drogenempfängern und unter Koordination von den drei Chefs «CG.________», «CI.________» und «CH.________» die