1.1.8. so am 27.11.2016, ab ca. 04:30 Uhr, in der Region C.________/CJ.________ (DG.________), indem er den Drogenkurier CN.________ sowie einen unbekannten Kurier im grenznahen Gebiet im Ausland traf und den unbekannten Kurier in seinem Fahrzeug über die Grenze zum Empfänger CL.________ nach C.________ fuhr, während CN.________ in einem anderen Fahrzeug ebenfalls dorthin gebracht wurde. Eingeführte Drogenmenge: ca. 1.5 – 4 kg Kokaingemisch (Deliktsblatt 35, Vorgang 302)