1.1.3 so am 05.11.2016, ab ca. 08:00 Uhr in der Region C.________/E.________ (DG.________), indem er im Auftrag von «CI.________» zwei unbekannte Drogenkuriere im grenznahen Gebiet im Ausland abholte und sie über die Grenze an einen unbekannten Ort in der Schweiz fuhr. Eingeführte Drogenmenge: ca. 1.5 – 4 kg Kokaingemisch (Deliktsblatt 18, Vorgang 329)