13 (3) am 27.02.2017 1'920 Gramm Kokaingemisch in C.________ erlangt und hierauf an verschiedene Abnehmer in der Schweiz übergeben wollen, wobei er vor der Übergabe des Kokains von der Kantonspolizei in BL.________ angehalten und das Kokain sichergestellt worden sei [gemäss Ziff. I.1.3. der Anklageschrift, pag. 3644]. Die erstinstanzlich ausgefällten Schuldsprüche – den zweiten und dritten Sachverhaltskomplex (Ziff. I.1.2. und Ziff. I.1.3. gemäss Anklageschrift, pag. 3632 ff.) betreffend – wurden, wie bereits unter Ziff.