der mit Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons BM.________ vom 15. Dezember 2015 für eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 30.00, total ausmachend CHF 900.00, gewährte bedingte Strafvollzug nicht widerrufen, die Probezeit um ein Jahr auf total drei Jahre verlängert und die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 dem Beschuldigten auferlegt wurden (Ziff. IV.1.-3. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag. 3836), - weiter verfügt wurde, dass die beschlagnahmten Gegenstände zur Vernichtung eingezogen (Art.