3. Die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. CB.________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist sei dem zuständigen Bundesamt zu erteilen (Art. 16 Abs. 4 i.V.m. Art. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG). 4. Die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist sei der auftraggebenden Behörde zu erteilen (Art. 17 Abs. 4 i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 5. Das Urteil sei dem Bundesamt für Polizei mitzuteilen (Art. 28 Abs. 3 BetmG).