4. des Nicht-Widerrufs des mit Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons BM.________ vom 15.12.2015 für eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen gewährten bedingten Strafvollzugs mit Verlängerung der Probezeit um 1 Jahr; 5. der weiteren Verfügungen betreffend die Einziehung der beschlagnahmten Drogen, Drogenutensilien und weiteren Gegenständen sowie des beschlagnahmten Betrags von CHF 151.20 zwecks Verrechnung mit den Verfahrenskosten. 10 II.