3. Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden oberinstanzlich im Sinne einer Beweisergänzung ein Bericht des Migrationsamtes BM.________ (pag. 4018; datiert vom 24. August 2020), ein Führungsbericht des Regionalgefängnisses CC.________ (pag. 4036 f.; datiert vom 19. Oktober 2020) sowie ein aktueller Strafregisterauszug (pag. 4041 f.; datiert vom 21.Oktober 2020) über den Beschuldigten eingeholt (pag. 3990; pag. 4007). Zudem wurde der Beschuldigte an der oberinstanzlichen Verhandlung ergänzend einvernommen (pag. 4047 ff.).