Total Verfahrenskosten CHF 50’498.00 7 IV. 1. Der A.________ durch Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons BM.________ vom 15.12.2015 für eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 30.00, total ausmachend CHF 900.00, gewährte bedingte Strafvollzug wird nicht widerrufen (Art. 46 StGB). 2. Die Probezeit wird um ein Jahr auf total drei Jahre verlängert. 3. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden A.________ zur Bezahlung auferlegt.