1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Bern-Mittelland, Kollegialgericht in Fünferbesetzung, fällte am 29. Januar 2020 folgendes Urteil (pag. 3829 ff.; Hervorhebungen im Original): I. Das Widerrufsverfahren betreffend des mit Urteil des DF.________ vom 15.01.2013 ausgesprochenen bedingten Strafvollzugs wird ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung Verfahrenskosten eingestellt (Art. 46 Abs. 5 StGB). II. A.________ wird freigesprochen: von der Anschuldigung der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich mengenmässig qualifiziert, banden- und gewerbsmässig begangen am