Werden im Bereich der Sozialhilfe während eines Jahres Nebenverdienste nicht gemeldet, so empfehlen die Richtlinien 10 % des verschwiegenen Betrages als Busse festzulegen (S. 51). Dieser Beispielsachverhalt ist weitgehend vergleichbar mit dem Verhalten der Beschuldigten, wenn auch ein anderer Tatbestand zur Anwendung gelangt. Die Beschuldigte deklarierte Einkünfte von CHF 5'692.50 nicht bzw. erhielt unrechtmässige Leistungen von CHF 6'890.15, sodass CHF 600.00 im Bereich von ungefähr 10 % liegt. Es wä-