12. Tatkomponenten Die Höhe der unrechtmässig bezogenen Leistungen lag bei insgesamt CHF 6'890.15. Dieser Betrag verteilte sich über rund zwei Jahre, machte monatlich meist wenige hundert Franken aus und änderte nichts daran, dass die Beschuldigte am Existenzminimum lebte. Die Deliktsdauer ist damit eher lang. Im Bereich des leichten Falles handelt es sich beim Ausmass des verschuldeten Erfolges um ein nicht unerhebliches Verschulden. Leicht verschuldensmindernd wirkt sich dagegen die Art und Weise der Begehung der Tat aus.