So erscheint es der Kammer wenig sachgerecht, der Beschuldigten diesen Betrag verschuldensmässig zur Last zu legen. Wie komplex die Berechnung der Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung ist, zeigt schon die Tatsache, dass die Arbeitslosenversicherung ihren ursprünglichen Rückforderungsbetrag wegen einer Fehlberechnung von CHF 14'080.00 (pag. 102 ff.) auf CHF 6'890.15 (pag. 200 ff.) reduzieren musste. Die Einkünfte der Beschuldigten für ihre nicht gemeldeten Arbeiten beliefen sich verteilt über den angeklagten Zeitraum von fast zwei Jahren auf insgesamt CHF 5'692.50.