Da sie bereits vor ihrer Arbeitslosigkeit nebenbei geputzt hatte und für den Ausfall ihres früheren Verdienstes bei der H.________ Arbeitslosengeld erhielt, war ihr als Laie mit tiefem Bildungsniveau und bescheidenen Deutschkenntnissen nicht direkt bewusst, dass sie ohne Angabe dieser Arbeiten zu Unrecht mehr Taggelder erhalten würde. Sie musste jedoch aufgrund der gestellten Fragen klar damit rechnen, dass dem so sein könnte. Insofern nahm sie in Kauf, zu hohe Taggelder zu erhalten. Auch in Bezug auf die Bereicherungsabsicht der Beschuldigten liegt gemäss Beweisergebnis lediglich eine Eventualabsicht vor.