III.7. der Urteilsbegründung SK 19 62). Das Obergericht des Kantons Zürich stützte in seinem Urteil SB190071 vom 3. Oktober 2019 ebenfalls auf die gesamten unrechtmässig bezogenen Leistungen ab, die aufgrund von unvollständigen Angaben während zweier Monate ausgerichtet worden waren. Ebenso wurde in den Fällen, die den Urteilen des Bundesgerichts zugrunde lagen, vorgegangen, in denen es immer um einen Tatzeitraum von mehr als einem Monat ging (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_1161/2019 vom 13. Oktober 2020, 6B_1015/2019 und 6B_1033/2019 vom 4. Dezember 2019).