4 Im Ergebnis folgt die Kammer nach Prüfung der vorhandenen Beweismittel der Würdigung der Vorinstanz (pag. 305, S. 7 der Urteilsbegründung), wonach die Beschuldigte trotz ihrer auf den Grundwortschatz beschränkten Deutschkenntnisse die Frage auf dem monatlich auszufüllenden Formular der Arbeitslosenversicherung, «Haben Sie bei einem oder mehreren Arbeitgebern gearbeitet?» (pag. 44 ff.), verstanden hat.