1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 19. Mai 2020 erklärte das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Vorinstanz) A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) schuldig der mehrfach begangenen Widerhandlung gegen das Arbeitslosenversicherungsgesetz und verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu CHF 100.00, ausmachend total CHF 5'000.00. Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. Auf die Anordnung einer Landesverweisung wurde verzichtet. Weiter wurde die Beschuldigte zur Bezahlung der Verfahrenskosten verurteilt (pag. 283 ff.).