1. Zu einer Geldstrafe von 144 Tagessätzen zu CHF 70.00, ausmachend total CHF 10’080.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 2'520.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 36 Tage festgesetzt. 3. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 4'170.00. 4. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3'500.00. 5. Zur Bezahlung einer Entschädigung von CHF 5'018.80 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) an die Strafklägerin C.________ für ihre Aufwendungen im erstinstanzlichen Verfahren.