und S. 4705 ff.). Zudem trägt die unbedingte Verbindungsstrafe dazu bei, das unter spezial- und generalpräventiven Gesichtspunkten eher geringe Drohpotenzial der bedingten Geldstrafe zu erhöhen. Der verurteilten Person soll ein «Denkzettel» verpasst werden können, um ihr den Ernst der Lage vor Augen zu führen und zu-