13. Subsumtion Das Beweisergebnis hat ergeben, dass der Beschuldigte in der Wohnung der Strafklägerin versuchte, diese in der Küche zu sich zu ziehen und zu küssen, worauf sie ihn abwehrte und sagte, sie wolle nichts Sexuelles von ihm. Der Beschuldigte packte die Strafklägerin daraufhin an den Handgelenken und riss die sich körperlich und verbal widersetzende Strafklägerin durch den Gang auf das Sofa. Auf dem Sofa wehrte sich die Strafklägerin nach wie vor gegen die Avancen des Beschuldigten. Sie versuchte, seine Hände wegzudrücken, ihn mit den Füssen wegzustossen und sagte ihm, er solle aufhören, sie wolle nicht.