Auf dem Sofa wehrte sich die Strafklägerin nach wie vor gegen die Avancen des Beschuldigten. Sie versuchte, seine Hände wegzudrücken, ihn mit den Füssen wegzustossen und sagte ihm, er solle aufhören, sie wolle nicht. Der Beschuldigte legte eine Hand an ihren Hals, drückte sie gegen hinten aufs Sofa und ging mit überlegener Körperkraft sowie unter Überwindung des körperlichen Widerstands mit einer Hand zwischen die Beine der Strafklägerin und drang mehrmals mit einem Finger in ihre Vagina ein.